Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Beauftragung von Kfz-Schadengutachten über Carvito, einen Service der advalyze GmbH
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Carvito ist ein Service der advalyze GmbH. Anbieter der Leistungen und Ihr Vertragspartner ist:
advalyze GmbHBerliner Allee 26
13088 Berlin
Telefon: 030 555 783 419
E-Mail: service@carvito.de
Weitere Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum.
1.2 Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von „Carvito“, „wir“ oder „uns“ die Rede ist, ist damit stets der in Ziffer 1.1 genannte Anbieter gemeint.
1.3 Diese AGB gelten für alle Verträge, die Sie mit Carvito über die Erstellung eines Kfz-Schadengutachtens und die damit verbundenen Leistungen nach Ziffer 2 schließen. Sie, der Kunde, können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Kfz-Schadengutachten im Sinne dieser AGB sind Schadengutachten für Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen und Boote (zusammen „Fahrzeug“). Soweit diese AGB von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung sprechen, ist bei Schäden, für die eine andere Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einzustehen hat, diese Versicherung gemeint.
1.4 Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Kunden, die Unternehmer sind, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Carvito stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Carvito ist Ihr Vertragspartner für den Gutachtenauftrag. Carvito vermittelt den Auftrag nicht nur, sondern schuldet Ihnen selbst die Erstellung des Kfz-Schadengutachtens und die in Ziffer 2.4 genannten weiteren Leistungen.
2.2 Carvito lässt das Gutachten durch unabhängige, selbständige Kfz-Sachverständige erstellen, mit denen Carvito zusammenarbeitet (Partner-Sachverständige). Partner-Sachverständige sind keine Angestellten von Carvito. Sie werden als Erfüllungsgehilfen von Carvito tätig und treten Ihnen gegenüber unter der Marke Carvito auf. Welcher Partner-Sachverständige Ihren Auftrag ausführt, teilt Carvito Ihnen im Auftragsangebot (Ziffer 3.2) mit. Der Partner-Sachverständige wird für Ihren Auftrag ausschließlich von Carvito vergütet. Zahlungen von Ihnen an den Partner-Sachverständigen sind nicht vorgesehen.
2.3 Der Partner-Sachverständige erstellt das Gutachten fachlich eigenverantwortlich und weisungsfrei. Carvito erteilt ihm keine Weisungen zu Inhalt und Ergebnis des Gutachtens. Der Partner-Sachverständige ist bei der Begutachtung auch von Versicherungen unabhängig. Organisatorische Vorgaben von Carvito, etwa zu Terminen, Kommunikationswegen und zur digitalen Übermittlung, bleiben davon unberührt.
2.4 Die Leistungen von Carvito umfassen:
- die Aufnahme Ihres Schadensfalls und die Organisation des Besichtigungstermins,
- die Besichtigung Ihres Fahrzeugs durch den Partner-Sachverständigen an dem vereinbarten Ort,
- die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zu Umfang und Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug,
- die Übermittlung des Gutachtens an Sie in digitaler Form (zum Beispiel als PDF-Datei per E-Mail oder als Download-Link),
- den Versand des Gutachtens nach Ziffer 2.5 und
- bei einem unverschuldeten Unfall die Abrechnung der Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach Ziffer 5.
2.5 Versand des Gutachtens: Sie legen fest, wohin das Gutachten gehen soll. Carvito übermittelt das Gutachten in Ihrem Auftrag als Bote an die von Ihnen beauftragte Partner-Kanzlei (Ziffer 6), an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung oder an beide. Alternativ kann die von Ihnen beauftragte Partner-Kanzlei den Versand an die Versicherung selbst übernehmen; Carvito übermittelt das Gutachten dann nur an die Kanzlei. Ihre Festlegung können Sie bis zum Versand in Textform ändern.
2.6 Als Bote übermittelt Carvito das Gutachten nur. Carvito gibt dabei keine eigenen Erklärungen zu Ihren Ansprüchen ab, prüft Ihre Ansprüche nicht rechtlich und verhandelt nicht mit der Versicherung über Ihre Schadensersatzansprüche. Ausgenommen ist allein die Abrechnung der an Carvito abgetretenen Sachverständigenkosten nach Ziffer 5.
2.7 Nicht zu den Leistungen von Carvito gehören insbesondere die Rechtsberatung und die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche (mit Ausnahme der abgetretenen Sachverständigenkosten), die Reparatur Ihres Fahrzeugs sowie die Vermittlung von Mietwagen oder Werkstätten.
2.8 Carvito schuldet ein fachgerecht erstelltes Gutachten. Ein bestimmtes Ergebnis, eine bestimmte Schadenhöhe oder eine bestimmte Regulierung durch die Versicherung schuldet Carvito nicht.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf carvito.de ist noch kein verbindliches Angebot. Sie können Carvito telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular, den Chat oder WhatsApp kontaktieren. Nachrichten per WhatsApp beantwortet der für Carvito tätige Partner-Sachverständige im Auftrag von Carvito. Anfragen über diese Kontaktwege sind zunächst unverbindlich, zum Beispiel ein Rückrufwunsch. Auch ein Telefonat oder eine Nachricht begründet noch keinen Vertrag.
3.2 Auf Ihre Anfrage stimmt Carvito mit Ihnen einen Besichtigungstermin ab und sendet Ihnen ein verbindliches Angebot mit Terminbestätigung in Textform zu, zum Beispiel per E-Mail oder SMS (Auftragsangebot). Mit dem Auftragsangebot erhalten Sie:
- diese AGB,
- die Kostentabelle,
- die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sowie
- den Namen des Partner-Sachverständigen, der Ihren Auftrag ausführt.
An das Auftragsangebot ist Carvito bis zum Beginn des darin genannten Besichtigungstermins gebunden.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Auftragsangebot nach Ziffer 3.2 in Textform annehmen, zum Beispiel durch Antwort per E-Mail oder SMS oder über den Bestätigungslink im Auftragsangebot. Eine mündliche Zusage, etwa im Telefonat, genügt nicht. Haben Sie das Auftragsangebot bis zum Termin noch nicht angenommen, können Sie es vor Beginn der Besichtigung noch vor Ort in Textform annehmen. Ohne Ihre Annahme findet keine Besichtigung statt, und es entstehen Ihnen keine Kosten.
3.4 Im Auftragsangebot, also vor Vertragsschluss, informiert Carvito Sie insbesondere über:
- die Kostentabelle und die Fälle, in denen Sie selbst Kosten tragen, auch bei einem unverschuldeten Unfall (Ziffer 5),
- die Abwicklung über eine Partner-Kanzlei als Voraussetzung des Carvito-Leistungspakets und das daran geknüpfte Rücktrittsrecht von Carvito (Ziffer 6),
- die Ausfallpauschale bei kurzfristiger Terminabsage oder Nichterscheinen (Ziffer 7) und
- Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher (Ziffer 9).
Diese AGB können Sie außerdem jederzeit unter carvito.de/agb abrufen.
3.5 Nach Ihrer Annahme bestätigt Carvito Ihnen den Vertragsschluss und den Besichtigungstermin unverzüglich in Textform.
3.6 Soll die Besichtigung innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, beginnt Carvito mit der Leistung nur, wenn Sie dies ausdrücklich verlangen. Carvito holt Ihr Verlangen und Ihre Bestätigungen nach den Ziffern 9.2 und 9.3 zusammen mit Ihrer Annahme in Textform ein.
4. Ihre Mitwirkung
4.1 Bitte machen Sie Ihre Angaben nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Unfallhergang, zum Unfallgegner und dessen Versicherung, eine vorhandene Schadennummer, bekannte Vorschäden und reparierte Vorschäden, die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug (zum Beispiel Leasing, Finanzierung oder Sicherungsübereignung) und, wenn Sie Unternehmer sind, Ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
4.2 Bitte sorgen Sie dafür, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zugänglich ist und dass Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person anwesend sind. Der Partner-Sachverständige muss das Fahrzeug von außen und, soweit für das Gutachten erforderlich, von innen besichtigen können.
4.3 Bitte halten Sie die für das Gutachten erforderlichen Unterlagen bereit, insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I, vorhandene Unterlagen zu Vorschäden und Reparaturen sowie, soweit vorhanden, Unfallmitteilungen oder polizeiliche Unterlagen. Bei einem unverschuldeten Unfall gehört dazu auch die Abtretungserklärung nach Ziffer 5.2.
4.4 Bitte informieren Sie Carvito unverzüglich, wenn sich nach der Beauftragung wesentliche Umstände ändern, zum Beispiel wenn das Fahrzeug vor der Besichtigung repariert oder verkauft wird oder wenn Ihnen bekannt wird, dass die Haftung des Unfallgegners bestritten wird.
4.5 Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Erstellung des Gutachtens verzögern. Unrichtige oder unvollständige Angaben können außerdem dazu führen, dass die Versicherung die Sachverständigenkosten nicht oder nicht vollständig erstattet. Für diesen Fall gilt Ziffer 5.3.
5. Vergütung und Kosten
5.1 Die Vergütung für das Gutachten richtet sich nach der Kostentabelle [OFFEN: Seite /kostentabelle wird noch erstellt]. Carvito sendet Ihnen die Kostentabelle vor Vertragsschluss mit dem Auftragsangebot zu (Ziffer 3.2). Die Kostentabelle legt fest, wie sich die Vergütung berechnet und welche Nebenkosten anfallen können. Soweit die Vergütung von der im Gutachten ermittelten Schadenhöhe abhängt, steht der genaue Betrag erst mit Fertigstellung des Gutachtens fest. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wichtiger Hinweis: Auch bei einem unverschuldeten Unfall können für Sie Kosten entstehen, wenn die Versicherung nicht oder nicht vollständig zahlt (Ziffer 5.3).
Unverschuldeter Unfall: Direktabrechnung mit der Versicherung
5.2 Haftet der Unfallgegner voll für Ihren Schaden, gehören die Sachverständigenkosten zu Ihrem Schaden (§ 249 BGB) und sind von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen. In diesem Fall gilt:
- Sie treten Ihren Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten gegen den Unfallgegner, den Halter des gegnerischen Fahrzeugs und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllungshalber an Carvito ab. Die Abtretung erfolgt durch eine gesonderte Abtretungserklärung, die Carvito Ihnen vorlegt. Carvito nimmt die Abtretung an.
- Carvito rechnet die Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ab und darf die Abtretung dafür offenlegen.
- Carvito stundet Ihnen die Vergütung, solange Carvito die Zahlung bei der Versicherung verfolgt.
- Soweit die Versicherung die Vergütung erstattet, entstehen Ihnen für das Gutachten keine Kosten.
Wann Sie Kosten tragen
5.3 Sie schulden die Vergütung nach der Kostentabelle, soweit sie nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- Sie den Unfall ganz selbst verursacht haben (volle eigene Schuld); dann schulden Sie die volle Vergütung,
- Sie den Unfall teilweise mitverursacht haben (Teilschuld); dann schulden Sie den Teil der Vergütung, den die Versicherung entsprechend der Haftungsquote nicht erstattet,
- die Haftung des Unfallgegners ungeklärt bleibt und die Versicherung deshalb nicht zahlt,
- die Versicherung die Erstattung ganz ablehnt oder
- die Versicherung die Erstattung kürzt; dann schulden Sie den nicht erstatteten Teil.
Das gilt auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
5.4 Liegt eine Abtretung nach Ziffer 5.2 vor, hält sich Carvito zunächst an die Versicherung. Carvito nimmt Sie erst in Anspruch, wenn
- die Versicherung die Zahlung in Textform ganz oder teilweise abgelehnt oder gekürzt hat, die Haftung des Unfallgegners ganz oder teilweise verneint wird oder feststeht, dass Sie den Unfall ganz oder teilweise selbst verursacht haben, oder
- die Versicherung trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von [OFFEN: Frist, Vorschlag 8 Wochen] nach Zugang von Gutachten und Rechnung gezahlt hat.
Bevor Carvito Sie in Anspruch nimmt, informiert Carvito Sie in Textform über den Grund, den offenen Betrag und die Erklärung der Versicherung, soweit eine solche vorliegt. Zahlen Sie den offenen Betrag, tritt Carvito Ihnen den entsprechenden Erstattungsanspruch gegen die Versicherung auf Ihren Wunsch zurück ab, damit Sie oder Ihre Kanzlei ihn weiterverfolgen können. Zahlt die Versicherung nachträglich an Carvito, erstattet Carvito Ihnen bereits von Ihnen gezahlte Beträge, soweit Carvito sonst mehr als die vereinbarte Vergütung erhalten würde.
5.5 Steht bereits bei Vertragsschluss fest, dass Sie den Unfall ganz selbst verursacht haben, erfolgt keine Abtretung. Sie schulden dann die Vergütung nach der Kostentabelle unmittelbar. Carvito weist Sie darauf im Auftragsangebot hin.
Fälligkeit und Zahlung
5.6 Die Vergütung wird nach den gesetzlichen Vorschriften fällig, frühestens mit Übermittlung des Gutachtens und Zugang einer Rechnung in Textform. In den Fällen der Ziffer 5.4 kann Carvito die Vergütung von Ihnen erst nach der dort vorgesehenen Information verlangen. Zahlungen sind innerhalb von [OFFEN: Zahlungsziel, Vorschlag 14 Tage] nach Zugang der Rechnung zu leisten. Zahlungsarten: [OFFEN: Zahlungsarten, zum Beispiel Überweisung, und gegebenenfalls Zahlungs- oder Abrechnungsdienstleister].
5.7 Für Unternehmer: Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, erstattet die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten in der Regel nur netto. Die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer tragen Sie dann selbst.
5.8 Sie können gegen Forderungen von Carvito nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln des Gutachtens. Ihre gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
6. Partner-Kanzleien und freie Anwaltswahl
6.1 Carvito arbeitet mit einer oder mehreren Rechtsanwaltskanzleien für Verkehrsrecht zusammen (Partner-Kanzleien). Carvito nennt Ihnen die in Betracht kommenden Partner-Kanzleien vor Vertragsschluss. Stehen mehrere Partner-Kanzleien zur Verfügung, wählen Sie selbst.
6.2 Ein Mandatsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Partner-Kanzlei zustande, und zwar durch eine gesonderte Beauftragung der Kanzlei durch Sie. Carvito ist nicht Partei des Mandats. Carvito erbringt keine Rechtsberatung, prüft Ihre Ansprüche nicht rechtlich und vertritt Sie nicht bei deren Durchsetzung. Soweit Carvito die an Carvito abgetretenen Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet, geschieht dies als Nebenleistung zur Gutachtenerstellung (§ 5 RDG). Für die Rechtsberatung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist allein die von Ihnen beauftragte Kanzlei verantwortlich.
6.3 Zwischen Carvito und den Partner-Kanzleien fließt kein Geld. Carvito zahlt den Partner-Kanzleien weder eine Provision noch eine sonstige Vergütung und erhält von ihnen keine. Carvito und die Partner-Kanzleien gewähren sich auch keine sonstigen Vorteile für die Zuführung von Mandaten. [OFFEN: Satz zu sonstigen Vorteilen vom Auftraggeber bestätigen] Die Partner-Kanzlei rechnet ihre gesetzlichen Gebühren selbst ab, bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Über mögliche eigene Kosten, etwa bei einer Mithaftung, informiert Sie die Partner-Kanzlei.
6.4 Ihr Recht auf freie Anwaltswahl bleibt unberührt. Sie können jederzeit eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen oder ganz auf anwaltliche Vertretung verzichten.
6.5 Das Carvito-Leistungspaket aus Gutachten, Versand, Abwicklung und Direktabrechnung mit der Versicherung ohne Vorauszahlung setzt voraus, dass die Abwicklung Ihres Schadensfalls über Carvito und eine Partner-Kanzlei erfolgt. Der Grund: Carvito leistet ohne Vorauszahlung von Ihnen und trägt das Risiko, dass die Versicherung die abgetretenen Sachverständigenkosten nicht zahlt. Dieses Risiko kann Carvito bei Vertragsschluss nur übernehmen, wenn Ihre Ansprüche einheitlich durch eine Kanzlei geltend gemacht werden, die mit den Abläufen und Unterlagen von Carvito vertraut ist. Carvito weist Sie auf diese Voraussetzung vor Vertragsschluss im Auftragsangebot hin (Ziffer 3.4).
6.6 Erklären Sie vor Beginn der Besichtigung, dass die Abwicklung nicht über eine Partner-Kanzlei erfolgen soll, ist Carvito berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin abzusagen. Carvito erklärt den Rücktritt unverzüglich in Textform und sagt den Termin kostenfrei für Sie ab. In diesem Fall gilt:
- Ihnen entstehen keine Kosten, auch keine Ausfallpauschale nach Ziffer 7.
- Bereits geleistete Zahlungen erstattet Carvito Ihnen unverzüglich.
- Carvito ist Ihnen wegen des Rücktritts nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
6.7 Nach Beginn der Besichtigung besteht das Rücktrittsrecht nach Ziffer 6.6 nicht mehr. Carvito hat die Leistung dann bereits begonnen, und ein Rücktritt würde Sie belasten, ohne das Risiko von Carvito noch zu verringern. Möchten Sie danach nicht mehr über eine Partner-Kanzlei abwickeln, führt Carvito den Vertrag deshalb fort. Carvito übermittelt das Gutachten dann an Sie und auf Ihren Wunsch als Bote an die gegnerische Versicherung oder an eine von Ihnen benannte Kanzlei. Für die Vergütung gilt Ziffer 5.
6.8 Carvito übermittelt Ihre Daten und das Gutachten an eine Partner-Kanzlei erst, nachdem Sie diese beauftragt haben oder Carvito ausdrücklich um die Übermittlung gebeten haben.
7. Terminabsage durch Sie
7.1 Sie können einen vereinbarten Besichtigungstermin bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei absagen oder verschieben. Nutzen Sie dafür bitte die in Ziffer 1.1 genannten Kontaktwege. Solange Sie das Auftragsangebot noch nicht angenommen haben (Ziffer 3.3), können Sie einen abgestimmten Termin jederzeit kostenfrei absagen; die Ziffern 7.2 und 7.3 gelten erst ab Vertragsschluss.
7.2 Sagen Sie den Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn ab, erscheinen Sie nicht zum Termin oder ist das Fahrzeug zum Termin nicht zugänglich, kann Carvito eine pauschale Entschädigung für die Anfahrt und die für Sie reservierte Zeit des Partner-Sachverständigen von 50 EUR verlangen (Ausfallpauschale). Grundlage sind je nach Fall die gesetzlichen Ansprüche bei Annahmeverzug und Kündigung (§§ 304, 642, 648 BGB) und, wenn Sie eine Pflicht verletzt haben, § 280 BGB. Die Ausfallpauschale ist keine Vertragsstrafe. Sie wird nicht mit der Versicherung abgerechnet, sondern ist von Ihnen selbst zu zahlen.
7.3 Die Ausfallpauschale entfällt, wenn Sie die kurzfristige Absage, das Nichterscheinen oder die fehlende Zugänglichkeit nicht zu vertreten haben. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Carvito kein oder nur ein wesentlich geringerer Aufwand oder Schaden als die Pauschale entstanden ist. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder des Nichterscheinens macht Carvito nicht geltend.
7.4 Verhältnis zum Widerrufsrecht: Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher (Ziffer 9) bleibt unberührt. Widerrufen Sie den Vertrag wirksam, schulden Sie keine Ausfallpauschale. Es gelten dann ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, einschließlich der Pflicht zum Wertersatz nach Ziffer 9.4, wenn Sie den vorzeitigen Beginn der Leistung verlangt haben. Erklären Sie innerhalb der Widerrufsfrist eindeutig, dass Sie den Vertrag nicht mehr wollen, behandelt Carvito dies als Widerruf.
7.5 Kündigen Sie den Vertrag nach Beginn der Besichtigung, ohne dass ein Widerrufsrecht besteht, richten sich die Folgen nach § 648 BGB. Carvito kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was Carvito infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart. Diesen Betrag tragen Sie selbst, eine Abrechnung mit der Versicherung findet insoweit nicht statt.
8. Terminänderung und Terminausfall durch Carvito
8.1 Kann der Partner-Sachverständige den Termin nicht pünktlich wahrnehmen, informiert Carvito Sie so früh wie möglich.
8.2 Carvito kann einen vereinbarten Termin nur verschieben, wenn Sie zustimmen oder wenn Umstände eintreten, die Carvito nicht zu vertreten hat, zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall des Partner-Sachverständigen oder eine außergewöhnliche Verkehrs- oder Wetterlage. Carvito informiert Sie in diesem Fall unverzüglich und bietet Ihnen einen Ersatztermin an. Sie können den Ersatztermin annehmen oder den Vertrag kostenfrei beenden.
8.3 Kann Carvito Ihnen in den Fällen der Ziffer 8.2 innerhalb einer angemessenen Frist keinen zumutbaren Ersatztermin anbieten, können Sie und Carvito vom Vertrag zurücktreten. Unabhängig vom Grund des Terminausfalls können Sie vom Vertrag zurücktreten, wenn Carvito Ihnen nach einem ausgefallenen Termin innerhalb einer angemessenen Frist keinen zumutbaren Ersatztermin anbietet. Ihnen entstehen durch einen Rücktritt nach dieser Ziffer keine Kosten. Bereits geleistete Zahlungen erstattet Carvito Ihnen unverzüglich. Ansprüche nach Ziffer 12 bleiben unberührt.
8.4 Sagt Carvito einen Termin ab oder verschiebt ihn, fällt für Sie keine Ausfallpauschale an. Ihre Ansprüche wegen eines von Carvito zu vertretenden Terminausfalls richten sich nach Ziffer 12.
9. Widerrufsbelehrung
9.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (advalyze GmbH, Carvito, Berliner Allee 26, 13088 Berlin, Telefon 030 555 783 419, E-Mail service@carvito.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ergänzende Hinweise zum Widerrufsrecht
9.2 Vorzeitiger Beginn: Carvito beginnt mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie dies ausdrücklich verlangen (Ziffer 3.6).
9.3 Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn Carvito die Dienstleistung vollständig erbracht hat und Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass Carvito vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Carvito verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
9.4 Wertersatz: Widerrufen Sie den Vertrag, nachdem Carvito auf Ihr ausdrückliches Verlangen mit der Leistung begonnen hat, schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach § 357a Abs. 2 BGB, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben.
10. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An advalyze GmbH, Carvito, Berliner Allee 26, 13088 Berlin, E-Mail: service@carvito.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
11. Gutachten, Mängelrechte und Nutzung
11.1 Ist das Gutachten mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB). Bitte teilen Sie Carvito erkennbare Fehler möglichst zeitnah mit, damit der Partner-Sachverständige das Gutachten berichtigen oder ergänzen kann. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
11.2 Sie dürfen das Gutachten für die Regulierung Ihres Schadensfalls verwenden und es insbesondere an Versicherungen, Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden und Werkstätten weitergeben.
11.3 Fahrzeugfotos und Schadensangaben, die für das Gutachten erstellt oder übermittelt werden, verwendet Carvito nur für die Erstellung des Gutachtens und die Abwicklung Ihres Schadensfalls, nicht für Werbezwecke.
12. Haftung
12.1 Carvito haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- soweit Carvito eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- in allen sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
12.2 Verletzt Carvito leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehören insbesondere die fachgerechte Erstellung des Gutachtens und seine Übermittlung an Sie und die von Ihnen festgelegten Empfänger.
12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten haftet Carvito nicht, soweit nicht Ziffer 12.1 eingreift.
12.4 Carvito haftet für Partner-Sachverständige als Erfüllungsgehilfen im gleichen Umfang wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Soweit die Haftung von Carvito nach den Ziffern 12.2 und 12.3 beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Carvito, einschließlich der Partner-Sachverständigen.
12.5 Die Rechtsberatung und Vertretung durch eine Partner-Kanzlei gehört nicht zu den Leistungen von Carvito (Ziffer 6.2). Für die Tätigkeit der Kanzlei haftet die Kanzlei selbst. Für Entscheidungen der Versicherung über die Regulierung Ihres Schadens haftet Carvito nicht.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Sie Verbraucher und haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt Ihnen der Schutz durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates erhalten (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
15.2 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Carvito (derzeit Berlin). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Vertragssprache ist Deutsch.
16.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und Carvito haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
16.3 Carvito speichert den Vertragstext. Die für Ihren Vertrag geltenden AGB erhalten Sie vor Vertragsschluss mit dem Auftragsangebot in Textform (Ziffer 3.2). Die jeweils aktuelle Fassung können Sie unter carvito.de/agb abrufen. Spätere Änderungen dieser AGB gelten nicht für bereits geschlossene Verträge.
16.4 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: 27. Oktober 2026